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Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Stand: April 2025
Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Angebote, Veranstaltungen, Workshops und Dienstleistungen von Naturinklusiv, unabhängig vom Veranstaltungsort.

1. Ziel und Inhalte

Naturinklusiv bietet Projekte und Lernräume im Bereich Garten, Natur und Gemeinschaft an. Ziel ist es, Menschen – insbesondere Kindern und Menschen mit besonderen Bedürfnissen – in einem inklusiven Umfeld zu befähigen, gemeinsam mit der Natur zu arbeiten und voneinander zu lernen.

2. Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an Veranstaltungen und Projekten erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.
Für Teilnehmer:innen mit besonderen Bedürfnissen ist eine Begleitperson (z. B. Betreuer:in) verpflichtend, die für das persönliche Wohl und die rechtliche Betreuung verantwortlich ist. Naturinklusiv übernimmt keine Aufsichtspflicht oder Haftung für individuelle Betreuung.

3. Haftungsausschluss

Die Tätigkeit im Naturraum ist mit natürlichen Risiken (z. B. Insektenstichen, Witterung, rutschigem Gelände) verbunden. Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch natürliche Gegebenheiten entstehen, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit von Naturinklusiv verursacht.
Für Sach- und Personenschäden, die im Rahmen der Teilnahme entstehen, haften die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter:innen selbst.

4. Keine Erntegarantie

Da wir mit der Natur arbeiten, kann es zu witterungsbedingten oder biologischen Ausfällen kommen. Es besteht keine Garantie auf bestimmte Erntemengen, -arten oder Ergebnisse. Projekte verstehen sich als Lernprozesse und Erfahrungsräume, nicht als gewerbliche Produktion.

5. Freiwillige Unterstützung & Spenden

Freiwillige Tätigkeiten und Spenden erfolgen auf freiwilliger Basis. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis. Spenden sind zweckgebunden und werden ausschließlich für Projektzwecke eingesetzt.

6. Änderungen & Absagen

Naturinklusiv behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei schlechtem Wetter, Krankheit oder unvorhersehbaren Umständen zu verschieben oder abzusagen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz, sofern kein grobes Verschulden vorliegt.

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